Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorstandsvorsitzenden und seinen Vertreter. Der Vorstand führt die Stiftung. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Er berichtet dem Stiftungsrat über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung. Er legt einen Tätigkeitsbericht vor. Arbeitsgruppen, Beiräte und Ausschüsse können den Vorstand in seiner Arbeit unterstützen.

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Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 7, höchstens 14 Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder wird vom Stifterforum festgelegt. Mitglieder des Stiftungsrates sollten Persönlichkeiten sein, die nach Können und Erfahrung in der Lage sind, die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Er bestellt, kontrolliert und entlastet den Vorstand. Der Stiftungsrat wählt den Stiftungsvorstand.

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Stifterforum

Das Stifterforum besteht aus juristischen Personen und aus privaten Personen, die dem Stiftungskapital mindestens 20 € zugeführt haben. Sie wählen den Stiftungsrat.