Ob Spende oder Zustiftung - in beiden Fällen
erhalten Sie von uns eine Spendenbescheini-
gung für das Finanzamt.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen
werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt.
Die Bürgerstiftung Oberndorf a.N. ist als
rechtsfähige Stiftung vom Regierungspräsi-
dium Freiburg am 14.02.2002 anerkannt
worden. Das Finanzamt Rottweil hat ihr
bescheinigt, dass ihre Tätigkeit satzungs-
mäßig mildtätigen und gemeinnützigen
Zwecken dient.
Zuwendungen an die Stiftung (d.h. Spenden
und Einzahlungen auf das Stiftungskapital)
sind daher bei der Einkommensteuer des
Zuwendenden im Rahmen der Grenzen des
§ 10b EStG abzugsfähig. |